Deine Mopedausbildung

Führerschein

Mopedschein ab 15 Jahren in Bairisch Kölldorf

Noch lange bevor du deinen Autoführerschein machen darfst, kann ein Mopedführerschein bereits für mehr Flexibilität und Mobilität sorgen. In unserer Fahrschule in Bairisch Kölldorf bieten wir dir Mopedkurse an, mit denen du den Führerschein schnell bekommst und bereits ab deinem 15. Geburtstag losfahren kannst.

Endlich unabhängig sein und mit dem eigenen Moped zur Schule fahren – das wäre dein größter Traum? Wir von Thermenland ermöglichen dir die Ausbildung – schnell und unkompliziert. Wenn du 14 Jahre und 10 Monate alt bist und deine Eltern das Einverständnis zu dem Mopedführerschein geben steht dem nichts mehr im Wege.

Wenn du jedoch schon 16 Jahre alt bist, benötigst du die Einverständniserklärung deiner Eltern nicht mehr.

Der Mopedführerschein macht dich mobil – besuche unsere Ausbildung in Bairisch Kölldorf!

Wenn du dich für einen Mopedkurs entschieden hast, dann erwarten dich Folgendes:

  • 6 Einheiten Theoriekurs
  • 6 Fahreinheiten auf dem Übungsplatz
  • 2 Fahreinheiten im öffentlichen Verkehr
  • Gratis Benutzung der Übungscomputer
  • Theorieprüfung
  • Keine Einschreib- oder Bearbeitungsgebühr
  • Praktische Prüfung vor dem/der Fahrlehrer:in

Falls du noch weitere Fragen hast kannst du uns gerne in der Fahrschule besuchen, uns anrufen oder ein E-Mail schreiben!
Oder du meldest dich gleich online bei uns an:

Führerschein

Informationen

Voraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre und 10 Monate

Unsere Leistungen:

  • 6 Einheiten Theoriekurs Moped
  • 6 Fahreinheiten am Übungsplatz
  • 2 Fahreinheiten im öffentlichen Verkehr
  • Lernmaterial
  • Theorieprüfung
  • Gratis Benutzung der Übungscomputer
  • keine Einschreib- oder Bearbeitungsgebühr
  • Die Fahreinheiten können auch mit einem eigenem Moped durchgeführt werden

Behördengebühren für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheins € 60,50

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • 1 EU Passbild
  • Meldezettel
  • Vor dem 18. Lebensjahr – Zustimmungserklärung (siehe unten) eines Erziehungsberechtigten
  • Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr – Ärztliches Gutachten

Außerdem mitzubringen: Helm wenn vorhanden, Festes Schuhwerk, Langärmelige und Langbeinige Bekleidung.

Zustimmungserklärung